Info zu den Prüfspitzen Spannungsprüfer

(PAN Volttester 400 / PAN Volttester 400FI /PAN MV-690A / PAN MV-690B / PAN MV-1000AD)

Für Multimeter gilt lt. EU-Norm EN 61010: die blanke Länge der Prüfspitzen bei Messkategorie CAT III (Messungen in der Gebäudeinstallation) und CAT IV (Messungen an der Quelle der
Niederspannungsinstallation, z.B. Zähler, primäre Überstromschutzeinrichtungen, Rundsteuergeräte) darf maximal 4 mm betragen.
Da 4 mm kurze Spitzen in der Praxis oft zu kurz sind, bieten wir als Lösung eine abziehbaren Kappe an.
Ohne Kappe beträgt die blanke Länge max. 19 mm und das Gerät entspricht nur mehr CAT II (Messungen an Stromkreisen, die elektrisch direkt mit dem Niederspannungsnetz verbunden sind).
Für Spannungsprüfer gilt diese Vorschrift grundsätzlich NICHT, da diese nicht der EN 61010, sondern der EN 61243 entsprechen müssen. Spannungsprüfer dürfen daher auch in den Messkategorien III und IV Prüfspitzen mit einer Länge von 19 mm haben.
Auf Empfehlung des Prüfinstituts TGM wenden wir jedoch die strengeren Vorschriften für Multimeter auch für unsere Spannungsprüfer an, obwohl dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Daher ist auf der abziehbaren Kappen, welche die blanke Länge der Spitzen auf 4mm reduzieren, CATIII eingeprägt. Sobald man diese Kappen abzieht, kommt darunter CAT II zum Vorschein.
Alle PANCONTROL Spannungsprüfer entsprechen jedenfalls den Anforderungen der EN 61243 für CAT III für die jeweils eingeprägte Spannung, egal ob mit oder ohne Kappen.