Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines: Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil aller mit der Dipl.Ing. Ernst Krystufek GmbH&CoKG, nachfolgend kurz KRYSTUFEK genannt, abgeschlossenen Kaufverträge. Erteilte Aufträge gelten als Zustimmung zu diesen unseren Verkaufsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sowie auf Bestellungen vorgeschriebene anderslautende Bedingungen als folgende werden von KRYSTUFEK nicht akzeptiert und sind keine Vertragsgrundlage. Eine besondere schriftliche Ablehnung anderslautender Bedingungen von Fall zu Fall ist nicht erforderlich. Vereinbarungen, die von den folgenden Bedingungen abweichen, bedürfen zur Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

2. Rücktritt und Stornogebühr: Von abgeschlossenen Kaufverträgen darf der Käufer nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zurücktreten. Wurden Waren bereits geliefert, ist KRYSTUFEK berechtigt, nach eigener Wahl entweder den vollen Kaufpreis oder bei Rücknahme der gelieferten Waren eine Stornogebühr von 20% des Kaufpreises, mindestens jedoch von EUR 20.- zu fordern. Umtausch oder Rückgabe gelieferter Waren ist also nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Die Rücksendung durch den Käufer an uns hat spesenfrei zu erfolgen. Sonderausführungen, konstruktiv überholte und/ oder bereits montiert gewesene Artikel sind vom Umtausch oder von der Rückgabe ausgeschlossen.

3. Preise: Die Listenpreise gelten abzüglich eines evtl. vereinbarten Rabattsatzes für Lieferung unverpackt ab Lager Wien ohne MwSt. Listen- und Angebotspreise werden auf Grund der jeweiligen Einkaufspreise und Währungsparitäten kalkuliert. Da uns unsere Zulieferanten meist nur „freibleibende Preise“ anbieten, sind wir berechtigt, allfällige Kostensteigerungen, die sich vom Zeitpunkt der Kalkulation bis zum Zeitpunkt der Auslieferung ergeben können, im selben Verhältnis weiterzugeben. Berechnet werden unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise, auch bei Teil- oder Restlieferungen. Bei Bestellungen mit einem Nettowert unter EUR 60.- wird pro Auftrag ein Bearbeitungszuschlag von EUR 10.- berechnet.

4. Zahlung: Die Zahlung des Käufers hat unabhängig vom Eingangsdatum der Ware innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferanten zu erfolgen. Bei Neukunden erfolgt die Belieferung nur per Nachnahme oder gegen Barzahlung. Bei Übernahme- und Zahlungsverzug sind wir berechtigt, 12% Verzugszinsen p.a. zu berechnen. Überdies ist der Käufer verpflichtet, uns bei Zahlungsverzug alle sonstigen durch seine Säumnis anfallenden Spesen und Kosten (Inkassobüro, Anwalt, usw.) im vollen Umfang zu ersetzen. Der Käufer, der Unternehmer im Sinn des §1 KSchG ist, verzichet auf Aufrechnung mit behaupteten Gegenforderungen gegen den Kaufpreis.

5. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller gegen uns bestehenden – auch späteren – Verbindlichkeiten bleiben alle gekauften und dem Käufer übergebenen Gegenstände unser Eigentum. Sollten gekaufte Gegenstände eingebaut, aber nicht fristgerecht bezahlt werden, so sind wir berechtigt, jederzeit auf Kosten des Käufers den Ausbau dieser Gegenstände und deren Rücksendung an uns zu verlangen, auch dann, wenn einem solchen Verlangen wegen des Einbaus wirtschaftliche oder technische Schwierigkeiten entgegenstehen. Solange uns das Eigentum vorbehalten ist, darf der Käufer die gekauften Waren weder veräußern, verpfänden, vermieten noch sonst Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung überlassen. Soweit der Besteller an den Gegenständen, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, durch Verarbeitung oder Vermischung Eigentümer wird, überträgt er zur Sicherung der genannten Forderungen schon jetzt auf uns das Eigentum der entstandenen Sachen unter gleichzeitiger Vereinbarung, daß er diese für uns verwahrt. Der Besteller ist berechtigt, die Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf gegen den Dritten entstehenden Forderungen gehen sicherheitshalber auf uns über. Der Besteller ist nur, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ermächtigt, diese Forderung für seine Rechnung einziehen.

6. Lieferungen erfolgen nach unseren Möglichkeiten, meist aus Lagervorrat. Bei nicht lagernder Ware richtet sich die Lieferzeit nach den Möglichkeiten des jeweiligen Lieferwerks. Lieferfristen für nicht lagernde Artikel werden nach bestem Ermessen bzw. Aufgrund von Angaben der Lieferwerke angegeben, sind aber nicht verbindlich. Da wir den Eingangstag der von uns bestellten Waren von unseren Lieferwerken kaum beeinflussen können, müssen wir jegliche Pönaleverpflichtungen ablehnen. Ebenso erkennen wir keinerlei Forderungen nach Schadenersatz für verspätete Lieferungen an. Höhere Gewalt (Brand, Streik, Unfall, Grenz- und Zollschwierigkeiten usw.) entbindet uns von der Lieferverpflichtung.

7. Beanstandungen: Für unsere Lieferungen, soweit sie in Bezug auf einwandfreien Werkstoff und werkgerechter Ausführung nicht entsprechen, leisten wir mit angemessener Lieferzeit kostenlosen Ersatz nach Rückerhalt der beanstandeten und diesbezüglich von uns anerkannten Gegenstände und Mengen. Sämtliche Reklamationen und Mängelrügen müssen uns innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei sonstigem Rechtsverlust mitgeteilt werden. Die Behebung von Mängeln, die später als innerhalb von 8 Tagen gerügt wurden, fällt nicht mehr unter unsere Gewährleistungsverpflichtung.

8. Gewährleistung: Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Lieferdatum. Unsere Gewährleistungsverpflichtung entfällt, wenn die gekauften Gegenstände nicht sachgerecht verwendet oder montiert wurden. Preisminderung und Wandlung sind ausgeschlossen, sobald wir eine mängelfreie Ware austauschen. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht oder nicht fristgerecht nach, so entfällt unsere Verpflichtung, für mangelhafte Ware Gewähr zu leisten. Die Gewährleistungsfrist wird in einem solchen Fall weder gehemmt noch unterbrochen. Die Einräumung eines Haftrücklasses für etwaige Gewährleistungsansprüche uns gegenüber, insbesondere durch Einbehalten von Teilbeträgen aus den Rechnungen, wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern wir uns nicht schriftlich damit einverstanden erklären. Über den Austausch mangelhafter Artikel hinausgehende Haftungen, Gewährleistungen für Folgeschäden und/ oder solche, die über die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes hinausgehen, sind für uns ausgeschlossen. Ebenso werden alle Schadensersatzansprüche Dritter gegen uns ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Abbildungen und Beschreibungen sowie Abmessungen und technische Daten entsprechen den Gegebenheiten oder Absichten zum Zeitpunkt des Druckes der Liste oder anderer Bestellunterlagen. Änderungen jeder Art, insbesondere soweit sie sich aus technischem Fortschritte, wirtschaftlicher Ausführung oder ähnlichem ergeben, bleiben vorbehalten.

10. Versand: Ab Versand an den Käufer oder Übergabe an den Spediteur bzw. Frachtführer oder ab Annahmeverzug trägt der Käufer das Risiko des Untergangs oder der Beschädigung der gekauften Ware. Ohne bestimmte Vorschrift des Käufers erfolgt der Versand stets unversichert und nach bestem Ermessen. Zusätzliche Kosten für Versicherung, Mehrpreise für Expresslieferung und dgl. gehen zu Lasten des Käufers.

11. Allgemeines: Soweit vorstehend nicht anders festgelegt, gelten hinsichtlich der Lieferzeit, des Gefahrenübergangs, der Entgegennahme der Waren und der Erfüllung der Haftung für Mängel der Lieferung, der Rechte des Bestellers und des Lieferers infolge Rücktritts oder Minderung, des Schiedsgerichtsverfahrens, der Übertragbarkeit und der Verbindlichkeiten des Vertrages die Allgemeinen Lieferbedingungen des Fachverbandes der österreichischen Elektroindustrie.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht: Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung oder deren Bezahlung ist für beide Vertragsseiten ausschließlich das sachlich zuständige Handelsgericht in Wien. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und KRYSTUFEK ist österreichisches Recht anzuwenden. Die obigen Liefer- und Verkaufsbedingungen sind gültig ab 15. Oktober 2006